Pressekonferenz und Stellungnahme
Sämtliche Online-Services des Dienstes T-Mart Web-Services des Unternehmens T-Systems (Deutsche Telekom), die auf dem sogenannten Framework "OBSOC" basieren, weisen Sicherheitsprobleme auf. Alle Benutzerkonten in diesen Systemen müssen daher als kompromittiert betrachtet werden. Dies berichtet das wissenschaftliche Fachblatt "Die Datenschleuder" des Chaos Computer Clubs in seiner aktuellen Ausgabe.
Die Deutsche Telekom AG hat mit einer Stellungnahme auf die Bitte des CCC reagiert, ihre Kunden auf die Sicherheitsprobleme in ihrem Verwaltungsframework OBSOC hinzuweisen. Weiterhin wird "die gesamte Plattform [...] einem zusätzlichen intensiven Sicherheitscheck" unterworfen.
Zur Zeit kann man in der Presseberichterstattung von der Auseinandersetzung zwischen den Eltern von Tron und einigen Wikipedia-Aktivisten lesen. Dabei geht es um die Nennung des bürgerlichen Namens im Wikipedia-Artikel zu Tron. In der Presse wird häufig der Eindruck erweckt, der Chaos Computer Club beteilige sich an diesem Streitfall. Dies ist nicht zutreffend.
Untersuchungen des Chaos Computer Clubs ergaben, daß der Bundestrojaner über die aktuelle Version der ELSTER-Software verbreitet wird.
Die Bundesregierung hat kürzlich zugeben müssen, daß auf zahlreichen ihrer Regierungscomputer monatelang Spionageprogramme installiert waren, die sensible Informationen ins vermutlich chinesische Ausland weiterleiteten und Datenbestände unbemerkt veränderten. Der Chaos Computer Club bedauert den dadurch entstandenen politischen Schaden, kann aber nicht umhin, auf den offenbar gewordenen eklatanten Mangel an technischem Sachverstand hinzuweisen. Der CCC fordert die Bundesregierung angesichts dieser Online-Durchsuchung Made in China auf, ihre Position zum heimlichen Ausspionieren der Bürger mit dem sog. Bundestrojaner zu überdenken.
Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter lehnen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ab.
Die Regierung der Niederlande hat entschieden, die Verordnungen, auf denen die Zulassung der NEDAP-Wahlcomputer beruhen, zurückzuziehen. Damit wird in den Niederlanden nun wieder mit Papier und Stift gewählt.
In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, daß der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.
Wie der Staatsgerichtshof in Hessen heute nachmittag bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die NEDAP-Wahlcomputer nun doch eingesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gründen, da eine Überprüfung prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen. Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert dies, da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Chaos Computer Club (CCC) unterstützt nachdrücklich das Anliegen des Offenen Briefes und setzt sich für das Recht für jedermann ein, weiterhin unbeobachtet und frei kommunizieren zu können. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als verfassungswidrig verworfen wurde, ist es Aufgabe der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sich dafür einzusetzen, daß endlich auch die EU-Richtlinie abgeschafft wird.
Der Chaos Computer Club (CCC) erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf zu De-Mail in einer Stellungnahme [1] anläßlich der Expertenanhörung [2] im Innenausschuß des Bundestages am Montag, den 7. Februar 2011. Insbesondere aufgrund der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und des einfachen Zugriffes staatlicher Bedarfsträger lehnt der CCC den Entwurf ab.
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde jüngst eine noch fast fabrikneue Version des Staatstrojaners zugetragen. Der Vergleich zur älteren, vom CCC bereits analysierten Version mit dem aktuellen Schnüffel-Code vom Dezember 2010 förderte neue Erkenntnisse zutage. Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert, beliebiger Code nachgeladen und auch die angeblich "revisionssichere Protokollierung" manipuliert werden. Der CCC fordert daher einen vollständigen Verzicht auf Trojanereinsätze in Ermittlungsverfahren.
Die Einschränkung der Netzneutralität aus kommerziellen oder rechtlichen Gründen und die damit einhergehende Diskriminierung von Daten birgt große Gefahren für die Freiheiten im Internet. Der Chaos Computer Club (CCC) setzt sich für die Beibehaltung der Netzneutralität ein.
Der Chaos Computer Club (CCC) erneuert seine Forderung nach Offenlegung des Quelltextes der Spionagesoftware.
Nachdem sich die Stadt Hamburg gegen den Einsatz des "Digitalen Wahlstift Systems" (DWS) entschieden hat, teilte der Hersteller Diagram Halbach dem Chaos Computer Club (CCC) schriftlich mit, daß das in den Schnupperwahllokalen in Hamburg vorgeführte System nicht dem tatsächlichen "Digitalen Wahlstift System" entsprach.
Nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen gegen ein Vorstandsmitglied des „Attraktor“ wegen seines mutmaßlichen früheren Wirkens im rechtsradikalen Umfeld distanziert sich der Chaos Computer Club e. V. (CCC) von dem Verein.
Anläßlich einer Anhörung am 6. November 2012 wurde der Chaos Computer Club (CCC) im Rahmen eines Beschwerdeverfahren gegen das Antiterrordateigesetz (ATDG) vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger befragt. Die vorgetragenen Argumente wurden nun in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme zusammengefaßt.
Mehr Demokratie e. V., der AK Vorratsdatenspeicherung Hannover und Chaos Computer Club Hannover e. V. (kurz C3H) fordern SPD und Grüne dazu auf, die Einführung eines Transparenzgesetzes als Ziel in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen. Zudem sollen dort auch die Prinzipien „Open Government“ und „Open Data“ verankert werden.
Am Mittwoch wird im Innenausschuß des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema "Elektronische Verwaltung" stattfinden. [0] Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf, die begründet, warum er abzulehnen ist. [1]
Am Montag findet eine Anhörung zum elektronischen Rechtsverkehr im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages statt. [4] Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, in der er begründet, warum der Einsatz von De-Mail keine technisch geeignete Maßnahme ist.
Der vom Chaos Computer Club (CCC) dokumentierte polizeiliche Übergriff gegen einen Demonstrationsteilnehmer im Rahmen der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September 2009 ist derzeit Gegenstand einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin, da sowohl die verurteilten Polizisten als auch der Geschädigte gegen das ursprüngliche Urteil Berufung einlegten. Auch wenn dem Geschädigten schon zivilrechtlicher Schadensersatz zugesprochen wurde, entsteht der Eindruck, das Landgericht wolle die beklagten Polizisten jetzt freisprechen. Um der interessierten Öffentlichkeit den notwendigen Einblick in die Sachlage zu verschaffen und die grotesk vom Geschehenen abweichenden Stellungnahmen der Polizisten zu beleuchten, dokumentieren wir hiermit die Stellungnahme des in dieser Sache auch vom CCC unterstützten Rechtsanwalts Johannes Eisenberg, der den "Radfahrer im blauen T-Shirt" vertritt.
In einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur wendet sich der Chaos Computer Club (CCC) gegen Zwangsrouter und fordert offene, nicht-proprietäre Hardware für Privatnutzer und Unternehmen. Wenn eine große Anzahl von Anwendern den gleichen Typ Endgerät benutzt, entstehen zudem Sicherheitsrisiken, die jede Monokultur mit sich bringt.
Am kommenden Freitag endet die Konsultationsphase zum IT-Sicherheitskatalog [0], der Vorschriften der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Betreiber von Stromnetzen beinhaltet. Ziel des Kataloges ist es, die für den Betrieb unseres Stromnetzes notwendigen IT-Systeme gegen Angriffe abzusichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind allerdings eher dafür geeignet, den Geldbeutel der Stromnetzbetreiber zu schonen. Die Risikoeinschätzung wird den Netzbetreibern selbst überlassen - fatal, denn hier sind Interessenskonflikte vorprogrammiert. Nicht die finanziellen Interessen der Netzbetreiber, sondern der volkswirtschaftliche Schaden eines Stromausfalls muss als Maßstab für die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen herangezogen werden. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert daher die Einrichtung einer unabhängigen, nicht den finanziellen Interessen der Betreiber unterworfene Stelle zur Beurteilung der Risiken und der Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen.
Nach mehreren öffentlichen Anhörungen und politischen Debatten hat die Bundesnetzagentur Mitte Februar einen Verordnungsentwurf präsentiert, der den Routerzwang abschaffen und die Transparenz für Kunden von Telekommunikationsunternehmen verbessern soll. Der Routerzwang bindet Kunden an ein vom Provider geliefertes Gerät. Die Free Software Foundation Europe (FSFE), der Chaos Computer Club (CCC), die Projektleitung von IPFire und OpenWrt sowie weitere Experten haben diese Verordnung begutachtet und eine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur abgegeben.
Im Bundestagsausschuß Digitale Agenda findet heute ein Fachgespräch zu allgemeinen Fragen der IT-Sicherheit statt. Der CCC veröffentlicht seine Stellungnahme.
Heute findet die öffentliche Anhörung im Innenausschuß des Deutschen Bundestag zum Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) statt. [0] Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. [1]
Heute verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden zur Novellierung des BKA-Gesetzes aus dem Jahre 2008. Ein zentraler Aspekt der Anhörung war die verfassungsrechtliche Bewertung von Staatstrojanern. Der Chaos Computer Club (CCC) wurde um eine Stellungnahme in technischen Fragen gebeten und in der mündlichen Verhandlung befragt. Wir veröffentlichen unsere in der Anhörung vorgetragenen Argumente. [1]
Nach mehrjähriger Verzögerung zerlegte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute das BKA-Gesetz (BKAG) aus dem Jahr 2008 und erklärte es in Teilen für verfassungswidrig. Abermals wurde damit eines der vielen Überwachungsgesetze der vergangenen Legislaturperioden eingefangen.
Auch in Österreich plant der Gesetzgeber die Infiltration von Computern mit Überwachungssoftware. Der Chaos Computer Club Wien (C3W) hat in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club e. V. (CCC) dazu eine ausführliche Stellungnahme an das österreichische Justizministerium abgegeben, die wir hiermit zur Verfügung stellen.
Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht eine Stellungnahme zum Einsatz staatlicher Spionagesoftware nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016. [1] Angesichts der Risiken und der Interessenkonflikte, die unweigerlich mit dem Einsatz von Staatstrojanern einhergehen, sollte von der Ausweitung der Nutzung abgesehen werden.
Heute wurde im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestags eine Transparenz-Verordnung der Bundesnetzagentur diskutiert. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht dazu seine Stellungnahme. Im Sinne besser informierter Netzteilnehmer fordert der CCC, den Telekommunikationsunternehmen mehr Transparenz und definierte Meßmethoden für die Übertragungsgeschwindigkeiten vorzuschreiben. Bei der Feststellung einer Minderleistung sollten Kunden darüberhinaus auch Konsequenzen ziehen können.
Der Chaos Computer Club hat für die heutige Anhörung im Innenausschuss des Bundestags eine Stellungnahme zu einem Gesetzesvorhaben abgegeben, das die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises beim Personalausweis fördern soll. Wir veröffentlichen die Stellungnahme.
In einer Anhörung heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geht es um eine erhebliche Erweiterung der gesetzlichen Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern. Das Vorhaben stellt durch die damit einhergehende Geheimhaltung von Sicherheitslücken eine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine Stellungnahme.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit den StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom. Aus Sicht des Chaos Computer Clubs (CCC) verstößt das Produkt eindeutig gegen die EU-Verordnung zur Netzneutralität und belegt, dass Kunden schon längst für mehr Datenvolumen zahlen, als sie derzeit bekommen.
Durch eine Sicherheitslücke im WLAN der ICEs der Deutschen Bahn können Daten über die Nutzer gegenüber Dritten offengelegt werden. Nachdem der Chaos Computer Club auf die Schwachstelle hingewiesen hat, gestand die Bahn den Fehler ein, der Hersteller Icomera spricht hingegen von einem Feature.
Die Bundesnetzagentur prüft derzeit das Angebot „Vodafone Pass“ hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften zur Netzneutralität. Der Chaos Computer Club wurde um Stellungnahme gebeten und veröffentlicht seine Bewertung. Der Fortbestand von Zero-Rating-Angeboten wie „Vodafone Pass“ ist nicht akzeptabel, da das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird.
Die schwarz-grüne Regierung in Hessen plant ein neues Gesetz, das ihrem Landesgeheimdienst erlaubt, informationstechnische Systeme aller Art zu hacken. Solche staatliche Schadsoftware unterminiert die IT-Sicherheit strukturell, da ihre Entwicklung Anreize dafür setzt, Sicherheitslücken auf schwarzen Märkten zu handeln, anstatt sie zum Vorteil aller schließen zu lassen. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine Stellungnahme zum Hessentrojaner.
Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 29. April 2018
In Hessen sollen Staatstrojaner per Gesetz erlaubt werden. Damit bekäme die nächste Landespolizei die Genehmigung zum staatlichen Hacken. Der hessische Geheimdienst soll hingegen keine Spionagesoftware einsetzen dürfen.
Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 23. Juni 2018
Auch die schwarz-rote Landesregierung in Niedersachsen will nun Staatstrojaner zum alltäglichen Ermittlungsinstrument der Polizei machen. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine Stellungnahme zum geplanten niedersächsischen Polizeigesetz. Wir rufen zur Demonstration im September in Hannover gegen die Welle an immer neuen Polizeibefugnissen auf!
Der Wirtschaftsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein berät am heutigen Mittwoch über ein Gesetz zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen. Der Chaos Computer Club und der Förderverein freie Netze e. V. sprechen sich für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen aus.
Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 27. April 2019
Aus einem Konflikt um den geplanten Großeinsatz der Polizei beim „Fusion“-Festival hat sich nach heute veröffentlichten Informationen ein handfester Polizeiskandal entwickelt. Nicht nur plant die Polizei ein noch größeres Aufgebot und will gar die Bundeswehr hinzuziehen, sondern es wurden auch sensible Daten des Veranstalters an einen verurteilten Gewalttäter und ehemaligen AfD-Kader weitergereicht.
Heute sind zwei weitere Verfassungsbeschwerden gegen Staatstrojaner in Karlsruhe eingereicht worden. Die Verfassungswidrigkeit des sogenannten Hessentrojaners, aber auch die unumgänglichen technischen Gefahren hatten der Chaos Computer Club (CCC) sowie zahlreiche weitere Sachverständige bereits während der Anhörung im Landtag betont. Das staatliche Hacken gefährdet die innere Sicherheit. Die Experimente mit staatlicher Schadsoftware müssen endlich beendet werden.
Der CCC fordert in seiner Stellungnahme, die digitale Mündigkeit der Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt zu stellen und die Ziele des hessischen Digitalpaktes entsprechend anzupassen.
Am Dienstag und Mittwoch findet beim Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung zum BND-Gesetz statt. Der CCC veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme und wird in Karlsruhe an der Anhörung teilnehmen.
Der CCC setzt sich in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestags für Stärkung und Ausbau der Verschlüsselung in Deutschland ein. Staatliche Bemühungen, Verschlüsselung einzuschränken und zu schwächen, muss ein endgültiger Riegel vorgeschoben werden.
Der Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der EU beschäftigt sich heute mit Maßnahmen zum Schutz der liberalen Demokratie in Europa. In seiner Stellungnahme geht der CCC auf Strategien der Zersetzung des politischen Diskurses ein, welche primär durch Meinungsmanipulation auf den „Social Media“-Werbeplattformen vorangetrieben werden. Wir veröffentlichen die Stellungnahme. Die dringendsten Forderungen sind die Regulierung oder Zerschlagung des Oligopols der Werbeplattformen und Investitionen in Medienkompetenz-Bildung, der Verzicht auf digitale Wahlen sowie die Schaffung von sicherer Open-Source-Software für die Wahlauswertung.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND muss sich künftig besser kontrollieren lassen, darf aber die Massenüberwachung der Telekommunikation fortführen. Dem Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil erneut ins Stammbuch geschrieben, wie eklatant er beim BND-Gesetz die Grundrechte missachtet hat.
Mit dem geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz sollten auch Schwachstellen beseitigt werden, auf die der Chaos Computer Club (CCC) im Dezember zum 36C3 öffentlich hinwies. Leider misslingt dem Bundesgesundheitministerium auch dieser erneute Anlauf. Der CCC wurde als Sachverständiger in der Anhörung zum Gesetzentwurf geladen und veröffentlicht heute seine schriftliche Stellungnahme.
Am Mittwoch beschäftigt sich der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit aktuellen Entwicklungen bei Überwachungstechnologien, Anonymisierungsdiensten und der Exportkontrolle von Dual-Use-Technologien. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme.
Innenminister Horst Seehofer hebelt eine sachkundige Beratung zum neuen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes mit einer Sieben-Tage-Frist zur Stellungnahme aus. Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme soll ohne Fachanhörungen durchgeboxt werden.
Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und das Einholen von externem Sachverstand für Gesetzesvorhaben sollen nicht mehr nur simuliert werden: Weil die sachkundige Beurteilung von Gesetzentwürfen Zeit kostet, die von den Bundesministerien aber immer weniger vorgesehen wird, wenden sich heute fünfzehn Verbände und Vereine, darunter der Chaos Computer Club, mit einem offenen Brief und klaren Forderungen an die Minister und Ministerinnen.
Heute findet die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Heute findet die öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine 44-seitige Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf „Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät“ findet heute um 15 Uhr im Innenausschuss des Bundestags statt. Beschlossen werden soll zusammen mit dem Gesetz auch eine Zentralisierung biometrischer Daten. Wir veröffentlichen vorab die gemeinsame Stellungnahme des CCC und des FIfF.
Heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes statt. Der CCC ist zur Anhörung geladen und veröffentlicht seine schriftliche Sachverständigenauskunft vorab. Es ist festzustellen, dass digitale Impfnachweise keine Lösung für das vermeintliche Problem der leichten Fälschbarkeit analoger Impfnachweise sind.
Alle gesetzlichen Krankenversicherungen sind zur Übermittlung der Gesundheitsdaten aller Versicherten an eine zentrale Datensammelstelle gesetzlich verpflichtet worden. Der Chaos Computer Club (CCC) in Zusammenarbeit mit dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) veröffentlicht eine Stellungnahme zu den Risiken der zentralen Datenhalde und zu alternativen Ansätzen.
Der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zu den Staatstrojaner-Skandalen hat den Chaos Computer Club um Auskunft gebeten, wie private und staatliche Akteure weltweit Informationen zu Einfallstoren für Computer-Sabotage und Hacking kaufen. Der CCC gibt vier Empfehlungen, wie dieser gefährliche Schwarzmarkt endlich trockenzulegen wäre.
In der heutigen Anhörung des Digitalausschusses wenden sich alle geladenen Sachverständigen gegen die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle. Der CCC veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme.
Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen die starke Ausweitung der Befugnisse zum Staatstrojanereinsatz wurde der Chaos Computer Club (CCC) um eine Stellungnahme gebeten, die wir veröffentlichen. Der CCC fordert die Ampel-Regierung auf, die Erlaubnis zur Nutzung von Schadsoftware aus der Strafprozessordnung zu entfernen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Open-Source-Wirtschaft: Wir fordern die Bundesregierung auf, digitalpolitische Versprechen einzulösen und im Bundeshaushalt die nötigen Mittel bereitzustellen.
Deutschland hinkt bei der Umsetzung digitaler Prozesse im Gesundheitswesen hinterher. Doch wer hochsensible Gesundheitsdaten massenhaft speichert, muss einerseits die Privatsphäre der Betroffenen wahren und andererseits zwingend IT-Sicherheit sicherstellen. Um der Bundesregierung zu helfen, diese Selbstverständlichkeiten in die Praxis zu überführen, veröffentlichen wir in einem offenen Brief zehn Prüfsteine.
<p>Die Hackbibel 3 ist die Fortsetzung der Hackerbibeln 1 und 2 von 1985 und 1988. Mit diesem Buch wollen wir das Chaos mit seiner Umlaufbahn zu den Themen des CCC mit Informationen, Anregungen und Bildung versorgen und einen humorvollen Begleiter in allen Hack-Lebenslagen geben.</p> <p>Diese Seite listet die Fußnoten, um sie nicht abtippen zu müssen.</p> <p>Die Hackbibel 3 kann beim <a href="https://katapult-verlag.de/programm/hackbibel-3">Katapult-Verlag</a> oder in regulären Buchhandlungen bezogen werden.</p> <p>Möge das Chaos beginnen!</p>
Privatunternehmen sollen am Flughafen biometrische Daten aus dem Chip des Reisepasses auslesen dürfen – ein gefährlicher Präzedenzfall. Der CCC lehnt diesen Vorstoß entschieden ab und fordert die Streichung entsprechender Passagen im Gesetzentwurf.
In der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz fordert der Chaos Computer Club (CCC) das längst überfällige Verbot der umstrittenen biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum.
Die Zivilgesellschaft kritisiert das sogenannte Sicherheitspaket der Bundesregierung, das am Donnerstag im Bundestag in der ersten Lesung besprochen wird. Das Gesetzespaket enthält eine Vielzahl an neuen Befugnissen für Ermittlungsbehörden, welche die Grundrechte von Millionen von Bürger:innen einschränken und insbesondere die Rechte von von Rassismus betroffenen Menschen, Asylbewerber:innen und Geflüchteten aushöhlen.
Die Zivilgesellschaft kritisiert die angepassten Maßnahmen des sogenannten Sicherheitspakets, das am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, im Innenausschuss des Bundestages beraten und noch diese Woche vom Parlament beschlossen werden soll. Das kosmetisch angepasste „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung beinhaltet weiterhin gefährliche Überwachungsvorhaben.
Das heute im Bundestag beschlossene „Sicherheitspaket“ bringt gefährliche Überwachungsbefugnisse und bricht die Versprechen der Parteien der Ampelkoalition und zugleich den Koalitionsvertrag.
Im Online-Buchungssystem der Hotelkette Numa konnte durch einfaches Hochzählen der Rechnungsnummern auf über 500.000 Rechnungen sowie auf die Ausweisdaten der Gäste zugegriffen werden.
Ein zivilgesellschaftliches Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich ihren Vorgängern anzuschließen und der auf EU-Ebene geplanten anlasslosen Chatkontrolle ein klares Nein entgegenzusetzen. Die absehbaren Gefahren, die von dem Vorhaben ausgehen, übersteigen den ohnehin fragwürdigen Nutzen bei weitem.
Der dänische Vorsitz im EU-Rat will am Dienstag, 14. Oktober, über die Chatkontrolle abstimmen lassen. Der vorgeschlagene Text ist eine unveränderte Katastrophe für jegliche vertrauliche Kommunikation. Doch die Bundesregierung schweigt sich weiter aus, ob sie sich dem gefährlichen Plan entgegenstellen wird.
Gemeinsam mit 13 NGOs nimmt der Chaos Computer Club Stellung zu den jüngsten Gesetzentwürfen zur Polizeiarbeit im Bund. Die neuen Befugnisse sind in Fragen der automatisierten Massendatenauswertung viel zu weitgehend, missachten Grundrechte und müssen zurückgenommen werden.
In Thüringen sollen die zu veröffentlichenden amtlichen Dokumente im Transparenzgesetz zusammengekürzt werden – getarnt als „Bürokratieentlastung“. Der Hackspace Jena begründet in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, warum das ein Irrweg ist. Stattdessen sollte das bestehende Transparenzportal umgehend technisch ausgebaut werden.
In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum hessischen Polizeigesetz bewertet der CCC die erneut ausgeweitete automatisierte Datenanalyse als technisch zu weitgehend und als quantitativ und qualitativ zu wenig begrenzt. Besonders problematisch sind die Nutzung undefinierter „KI“-Verfahren sowie die Abhängigkeit von der intransparenten Palantir-Software „HessenDATA“.
Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD in Sachsen plant, der Polizei zahlreiche neue technische Befugnisse zu geben und Grundrechte auszuhöhlen. Wir fordern die Abgeordneten des sächsischen Landtages auf, den massiven Ausbau der Überwachung zu stoppen.