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Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zum TKMoG

2021-03-01 08:52:19, frank

Heute findet die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Vor der Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 findet heute eine Anhörung zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) statt, zu der ebenfalls ein Vertreter des CCC als Sachverständiger geladen ist.

Zahnloser Breitbandausbau

Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber eigentlich die Weichen für den lange versprochenen aber bisher verschlafenen Breitbandausbau stellen, bleibt dabei jedoch an den wichtigsten Stellen zahnlos, adressiert die dringendsten Hindernisse nicht und lässt schon eine auch nur mittelfristige Perspektive vermissen.

Fehlende Mindestbandbreite

So fehlen im Entwurf so grundlegende Dinge wie die Definition einer Mindestbandbreite und jegliche Sanktionen für die Nichterbringung oder Untererfüllung von Netz-Versorgungsdienstleitungen oder eine Anerkenntnis des Bedarfs von (z. B. bei Videokonferenzen unerlässichen) symmetrischen Leitungen.

Hemmnisse bleiben

Schlimmer noch: Im Gesetz werden die zuletzt offenkundig gewordenen Hemmnisse für den Ausbau nicht regulatorisch angegangen: Einfache Mittel wie die Förderung kommunaler Ausbauprojekte oder Anschlüssen von Behörden und Bildungseinrichtungen, eine Möglichkeit für Mieter, schmalbandige Anbindung als Mietminderungsgrund anzugeben oder beschleunigte Planungsverfahren für den Ausbau fehlen komplett.

Mangelndes Problembewusstsein

Bereits offensichtliche zukünftige Entwicklungen verschläft der Entwurf in trauriger Kontinuität: Obgleich bereits jetzt abzusehen ist, dass gerade Bürger in schlecht erschlossenen Regionen Deutschlands auf die momentan wild sprießenden breitbandigen Satelliten-Internet-Anbieter aus dem Ausland aufspringen werden, enthält der Entwurf keinerlei Hinweise auf ein Problembewusstsein, wie hier europäische datenschutzrechtliche Standards und ortsübliche Ansprüche an Service, Leistungserbringung und Vertraulichkeit eingefordert werden können. Andererseits böte sich auch genau hier Spielraum, mit gezielter Förderung für neuartige Netzanschluss-Technologien in Netzstruktur-schwachen Regionen die Versäumnisse der letzten Jahre abzufedern.

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