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Stellungnahme des CCC zum Digitalpakt in Hessen: Zeitgemäße Bildungskonzepte entstehen nicht von selbst

2019-08-21 03:03:38, 46halbe

Der CCC fordert in seiner Stellungnahme, die digitale Mündigkeit der Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt zu stellen und die Ziele des hessischen Digitalpaktes entsprechend anzupassen.

Heute findet im Hessischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des Digitalpakts in Hessen statt. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Entwurf. [0] Die nicht zu unterschätzende Aufgabe, mit der neuen Ausstattung auch die Bildung neu zu gestalten, obliegt bei der Umsetzung des Digitalpakts den Bundesländern. Dies beinhaltet die Entwicklung pädagogisch-technischer Konzepte und die Anpassung und dauerhafte Sicherung der dazu notwendigen Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte.

Dieser zentralen Aufgabenstellung wird der Gesetzentwurf [1] nicht gerecht. Denn teure Hardware allein hat den Unterricht in der Praxis bisher kaum bereichert. Lehrer und Lehrerinnen wissen oft nicht ausreichend, wie man die Technik bedient oder wie man sie zeitgemäß, also pädagogisch und methodisch sinnvoll, im Unterricht einsetzt, reflektiert oder gestaltend nutzt.

Im Gesetzentwurf bleiben die Anforderungen an technisch-pädogogische Konzepte zu vage. Es sind auch keine Verfahren vorgeschrieben, wie Schulen bei der Erstellung der Konzepte sinnvoll begleitet und unterstützt werden. Dadurch impliziert der Gesetzentwurf, dass zeitgemäße Bildungskonzepte an den Schulen von selbst entstehen, wenn man nur die dazu nötige Technik anschafft.

Dass dem nicht so ist, zeigt die Erfahrung bei bisherigen Ausstattungsinitiativen. So droht auch diesmal wieder, dass der Digitalpakt eine reine Wirtschaftsförderung bleibt. Damit der Digitalpakt Erfolg haben kann, braucht es aber vor allem große Investitionen in die Lehrer und Lehrerinnen. Sie zu stärken, haben wir bereits nachdrücklich gefordert, als die KMK-Strategie „Bildung in der Digitalen Welt“ [2] vorgelegt wurde. [3] Die Technik kann nur Mittel zum Zweck sein und nicht das Ziel des anstehenden Transformationsprozesses von Schulen.

An vielen Schulen wird die Technik zudem nur unzureichend administriert und gewartet. Das liegt auch daran, dass diese Aufgaben von Lehrkräften, die nie dafür ausgebildet wurden, übernommen werden müssen – oft ohne ausreichende Kompensation oder Weiterbildung. Laut dem Gesetzentwurf sind Support und Wartung weder förderfähig noch werden die langfristigen Kosten dazu in der Finanzplanung explizit aufgeführt. So bleibt das Risiko hoch, dass die angeschafften Computer, Programme und IT-Infrastrukturen nicht verlässlich betrieben werden können. Dadurch wäre der Unterricht und die Absicherung der Systeme und personenbezogenen Daten gefährdet. Professionelle Wartung und IT-Sicherheit sind daher gesetzlich vorzusehen und entsprechend zu planen.

„Das Land Hessen kann sich als erstes Bundesland die Freiheit nehmen, den Digitalpakt weiterzudenken und ihn mit eigenen Landesmitteln substanziell aufzuwerten. Es muss nicht nur ausführendes Organ für einen übergeordneten Beschluss bleiben“, sagt Steffen Haschler vom CCC-Bildungsprojekt Chaos macht Schule (CmS). „Der jetzige Gesetzentwurf nutzt diese Chance nicht.“

Mit diesem Gesetzentwurf werden die Fehler der Vergangenheit wiederholt: Technik wird ohne einen Plan zum Einsatz im Unterricht oder zu Erhalt oder Wartung in die Schulen gestellt. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen sollte jedoch zu einer gesamtgesellschaftlichen Gestaltung unserer digitalen Welt beitragen. Deshalb regen wir folgende Änderungen an:

  • Bildungsziele klar benennen: Statt den Fokus auf die reine Nutzung zu legen, bilden Werkzeuge zur Einschätzung und Gestaltung digitaler Technologien die Voraussetzung zur digitalen Mündigkeit.
  • Technologie als Mittel statt als Ziel betrachten: Der Stellenwert der Technik im Gesetzestext ist den Konzepten und der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte unterzuordnen. Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass maximal ein Drittel einer Fördersumme für die bloße Technik aufgewendet werden darf.
  • Lehrkräfte sind die Change Agents – stärkt sie! Aufgrund der Bedeutung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften müssen entsprechende Maßnahmen sowohl bei der Finanzplanung als auch als Fördervoraussetzung aufgenommen werden.
  • Professionelle Wartung und IT-Sicherheit sind gesetzlich zu sichern
  • Keine Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen

Links:

[0] Unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf (pdf)

[1] Hessischer Gesetzentwurf: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/00786.pdf

[2] KMK-Strategie: „Bildung in der Digitalen Welt“ (pdf)

[3] Chaos macht Schule: Forderungen für eine zeitgemäße digitale Bildung an unseren Schulen