Der CCC unterstützt eine Klage gegen das BKA, das rechtswidrig biometrische Gesichtsbilder weitergegeben hat. Ein Betroffener wehrt sich gegen die Nutzung seiner Daten.
Vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat heute der Hacker und IT-Sicherheitsexperte Janik Besendorf mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs (CCC) eine Klage gegen das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. Er wendet sich dagegen, dass die Behörde rechtswidrig Gesichtsbilder von ihm verarbeitet hat.
Besendorf geht damit gegen eine Zusammenarbeit des BKA mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) vor, die Millionen Gesichtsbilder im Rahmen eines Produkttests verwendet haben. Dazu soll das BKA biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank INPOL-Z zweckentfremdet und ohne Rechtsgrundlage an Fraunhofer für Software-Tests weitergegeben haben.
Die in INPOL-Z erfassten Personen wurden ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung zu Versuchskaninchen gemacht, damit Fraunhofer mit den Fotos vier Gesichtserkennungssysteme testet. Auch ein Gesichtsfoto von Besendorf landete 2018 nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung in der Datenbank der Polizei.
Bekannt wurde der Vorgang 2021 nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von CCC-Sprecher Matthias Marx. Er regte daraufhin beim damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Prüfung der Rechtmäßigkeit an. Mehr als zwei Jahre später teilte die Behörde mit, dass sie den Vorgang für problematisch halte und ihre rechtlichen Bedenken dem BKA übermittelt hat. Eine anschließende Beschwerde Besendorfs war dennoch erfolglos.
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