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Genetische Daten in Ausweispapieren

2012-06-07 21:43:00, office

Seit die Bürger vor mehr als sechs Jahren zur obligatorischen Teilnahme am biometrischen Großversuch herangezogen wurden, gibt es jede Menge unbeantwortete Fragen zu den in Ausweispapieren gespeicherten biometrischen Merkmalen. Nun plant die Regierung offenbar, auch genetische Daten in unsere Ausweise und Aufenthaltskarten aufzunehmen. Wir hätten vorher gern erstmal ein paar Antworten.

Seit Jahren wird uns der elektronische Personalausweis als der sicherste der Welt verkauft, unmöglich zu fälschen, den saftigen Biometrie-Aufpreis und die Beschneidung der grundrechtlich verankerten informationellen Selbstbestimmung wert. Doch jetzt soll ein weiterer Vorstoß unternommen werden, den Ausweis noch "sicherer" zu machen, indem mehr biometrische Merkmale erhoben und gespeichert werden sollen: DNA-Daten.

Gemeinsam mit Jan Korte und der Bundestagsfraktion der Linken haben wir der Bundesregierung dazu einige Fragen gestellt: Gibt es meßbare Vorteile durch die Speicherung unserer DNA auf den Ausweisen? Welche und wieviele Fälschungen und Verfälschungen gibt es? Worauf fußt die Behauptung, noch mehr Biometrie brächte mehr Sicherheit? Wie mißt man diese "Sicherheit" überhaupt? Was soll uns der Spaß diesmal kosten?

Um auf diese und weitere Fragen Antworten zu bekommen, hat die Linksfraktion den umfangreichen Fragenkatalog als Kleine Anfrage "Nutzung biometrischer und genetischer Daten im elektronischen Personalausweis" [1] an die Bundesregierung gestellt, die Aufschluß über die Pläne für weitere biometrische und genetische Daten in Ausweisdokumenten geben und hoffentlich zu einer Versachlichung der Diskussion führen wird.

"Wir möchten von der Bundesregierung wissen, ob sie unsere Steuermittel weiterhin in sinnlose Profitmaximierungsprojekte von privatwirtschaftlichen Unternehmen der Biometrie-, RFID- und Sicherheitsindustrie zu pumpen gedenkt", sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC). "Der Nutzen der Biometrie in Ausweispapieren ist nach wie vor unbelegt, von der Aufnahme genetischer Daten ganz zu schweigen. Das kann aus unserer Sicht einzig dem Aufbau umfangreicher staatlicher Biometriedatenbanken dienen."

Die Biometrieprojekte der Bundesregierung nützen niemandem, außer den beteiligten Unternehmen. Allein für das nutzlose "IT-Sicherheitskit" für die elektronische Ausweiskarte, das auf den Meldeämtern bereitgestellt wird und gefühlte Sicherheit simulieren soll, zahlte der Bund 24 Millionen Euro. Trotz intensiver Bemühungen, die Ausweiskarte kommerziellen Anbietern schmackhaft zu machen, hat der elektronische Personalausweis weiterhin enorme Akzeptanzprobleme – ein Mißerfolg auf ganzer Linie.

Es müssen endlich nachprüfbare Kriterien vorgelegt werden, anhand derer der Erfolg oder Mißerfolg der Biometrie-Experimente für jedermann nachvollziehbar wird und die zukünftig zu einer Entscheidung über die Durchführung weiterer Experimente herangezogen werden können. Die Gefahren des unbefugten Auslesens und der mißbräuchlichen Verwendung von Biometriedaten müssen dabei einem etwaigen Nutzen gegenübergestellt werden.

"Die zwangsweise Abgabe von Fingerabdrücken in Ausweispapieren stellte bereits die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Vorstellung, daß in gar nicht allzu ferner Zukunft staatliche Stellen einen unkontrollierbaren Vollzugriff auf die genetischen Daten der Bevölkerung haben, ist jedoch mehr als gruselig", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion Die Linke. "Der 'gläserne' Mensch, wie ihn offenbar Vertreter von Bundesregierung und Sicherheitsbehörden anstreben, kann für Die Linke niemals ein hinnehmbares Leitbild sein. Wir verlangen daher eine umfassende Auskunft über Pläne und bereits laufende Forschung in diesem Bereich."

"Wir würden gern wissen, auf welche Weise die genetischen Proben für den Ausweis gesammelt werden sollen", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. "Wir sind gespannt, ob die Bundesregierung in Zukunft auch hochauflösende Bilder der Arschrosetten der Bürger erheben und speichern möchte."

Wir warten nicht nur auf die Antworten der Bundesregierung, die bis 19. Juni 2012 erwartet werden, sondern ebenso auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über eine Klage des Rechtsanwalts Michael Schwarz. Der Jurist betreibt bereits seit Ende 2007 ein Gerichtsverfahren mit dem Ziel, einen Reisepaß ohne Fingerabdrücke ausgestellt zu bekommen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte nach jahrelanger Obstruktion am 30. März 2012 mitgeteilt, mit einem Vorlagebeschluß den Gerichtshof die Frage der Gültigkeit der zugrundeliegenden EG-Verordnung vom 13. Dezember 2004 (Nr. 2252/2004) klären zu lassen. Ob die Fingerabdruckpflicht in Zukunft Bestand haben wird, ist damit nach fünf Jahren des Wartens wieder offen.

Links:

[1] Nutzung biometrischer und genetischer Daten im elektronischen Personalausweis, Drucksache 17/9864: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709864.pdf