Calendar

CCC fordert, die VDS endgültig zu begraben

26 January, 2026 11:46, presse

Die Bundesregierung plant eine riesige anlasslose Datenhalde, die zur Nutzerprofilierung gradezu einlädt: die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nebst Begleitdaten. Eine derart weitgreifende Überwachungsmaßnahme ist und bleibt unverhältnismäßig und gefährlich. Und die Ideen aus Brüssel sind noch schlimmer.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zugestimmt: Alle, die das Internet nutzen, sollen künftig in einer verpflichtenden Datensammlung landen. Hubig nickte die jahrzehntelangen Forderungen aus dem Bundesinnenministerium ab, eine völlig unverhältnismäßige und anlasslose Zwangsspeicherung von allen IP-Adressen und weiteren Begleitdaten bei allen Providern gesetzlich vorzuschreiben. Gespeichert werden soll dauerhaft, wem welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt zugeordnet war.

Diese generelle und undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung nimmt die Kommunikationsdaten jedes einzelnen Menschen in Beschlag, ohne dass ein Verdacht oder sonst ein Anlass gegeben wär. Deswegen wurde und wird diese gesetzgeberische Idee auch so bekämpft: Sie ist ein Einfallstor, weil sie eine Massenüberwachung bei den Providern anordnet, die unser digitales Leben nachhaltig verschlechtert. Denn ist die Tür für eine anlasslose Massenspeicherung erstmal einen Spalt offen, wird sie nicht nur Stück für Stück weiter geöffnet werden, sondern auch jenseits der Kommunikationsdaten Nachahmer auf den Plan rufen.

Umfassende Datensammlung

Über die geplante umfassende IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung lässt sich genau und über Monate nachvollziehen, wer, wann, zu welcher Zeit und mit wem kommuniziert und Daten getauscht hat. Da neben den IP-Adressen jeweils auch weitere Daten wie Nutzer- und Anschlusskennungen sowie Port-Nummern für ein eindeutig rückverfolgbares personenbezogenes Kennzeichen gesammelt werden sollen, lassen sich darüber direkt persönliche Informationen ableiten. Darunter fallen in einer Zeit, in der das Internet festes Medium der Persönlichkeitsentwicklung ist, neben privaten und intimen Neigungen natürlich auch Themen der politischen Gesinnung, Krankheitsdaten, Religionszugehörigkeiten oder Berufliches.

Letztlich lässt sich mit diesen Daten das gesamte Informations- und Kommunikationsverhalten im Internet nachträglich rekonstruieren und automatisiert rückverfolgen. Zu IP-Adressen und Internetnutzung gehört in vielen Fällen eben auch eine inhaltliche Bedeutung: Schon der Besuch bestimmter Internetseiten gibt oft Informationen über die Person preis.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit wird durch eine Vorratsdatenspeicherung faktisch entkernt. Und zwangsläufig gehen damit neue Missbrauchsrisiken und Gefahren einher, besonders für Whistleblower, bisher anonyme Beratungsstellen oder Journalisten. Der nur behauptete Sicherheitsgewinn ist hingegen unverhältnismäßig gering gemessen an den Risiken, die mit einer permanenten Vorratsdatenspeicherung sämtlicher IP-Zuordnungen verbunden sind.

Zur Abrechnung von Internetzugängen wird in der Praxis der Provider heute regelmäßig keine IP-Adressensammlung benötigt. Welche IP-Adressen jeweiligen Kunden zugewiesen waren, wird daher nicht dauerhaft gespeichert. Ausnahmen sind vorfallsbezogene Sicherungen der Daten. Entsprechend würde der Gesetzgeber also nicht etwa bestehende Bestände einsammeln lassen, sondern neue permanente Datenhalden erschaffen.

Der Gesetzgeber muss sich bei einer so weitgreifenden Überwachungsmaßnahme die Frage stellen, ob es ein milderes Mittel gibt. Die Antwort ist eindeutig ja. Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte kann schon heute jeder Provider angewiesen werden, anlassbezogene IP-Zuordnungen aufzubewahren.

Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Für den neuerlichen Vorstoß zur flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung wird gern das EuGH-Urteil herangezogen, das sich auf das französische Hadopi bezieht. Das Urteil versucht, informationelle Selbstbestimmung und Urheberverwertungsrechte abzuwägen, denn die Auskünfte über IP-Adressen sollen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen genutzt werden dürfen.

Die Profilierung über IP-Adressen schließt das Urteil explizit aus. Was die Regierung Merz aber plant, würde nahezu jeden Klick im Internet rekonstruierbar machen und aussagekräftige Persönlichkeitsprofile ermöglichen. Mit Blick auf die oben erwähnte Tür liegen nach dem nächsten Stromausfall sicher schon Pläne dafür in der Schublade.

Auch europaweit anonyme Internetnutzung in Gefahr

Die immer dreisteren Forderungen einzelner Behörden nach mehr lückenlosen Datenhalden dürfen nicht den Maßstab dafür bilden, dass nun Internetverbindungen jedes einzelnen Menschen festgehalten und damit Persönlichkeitsprofilierungen möglich gemacht werden. Grundrechte gelten, und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist keine bloße Fußnote an den Wünschen der Überwachungsgläubigen.

Die Bundesregierung muss sich für ein Recht auf anonyme Internetnutzung einsetzen. Wie alle Rechte soll es natürlich nicht uneingeschränkt gelten, aber doch anlasslose Datenhalden verhindern, die zur Nutzerprofilierung gradezu einladen.

Dies gilt nicht nur für den Vorstoß aus dem deutschen Innen- und Justizministerium, sondern auch für die noch problematischeren Ideen zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene. Eine Mehrheit der EU-Staaten will die Sammlungen von noch mehr Datenarten auch von Internet-Dienste-Anbietern mit deutlich längeren Speicherfristen als drei Monate erzwingen. Das würde das Speichern jeglicher Kommunikationsverbindungsdaten hinauslaufen. Dagegen muss sich die deutsche Regierung zur Wehr setzen und ihre Ablehnung deutlich machen.

Links: