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CCC-Aktivist sitzt seit Wochen in vorsorglicher politischer Präventivhaft

2022-11-19 19:08:21, 46halbe

Wir fordern, das CCC-Mitglied und die anderen in Präventivhaft einsitzenden Aktivisten freizulassen.

Ein Hacker, Aktivist und langjähriges CCC-Mitglied aus Köln wird seit dem 4. November ohne Anklage in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Stadelheim dauerhaft festgehalten. Ein solcher Gewahrsam ohne Anklage oder Tatvorwurf ist in Bayern nach dem Polizeiaufgabengesetz möglich. Ein Mensch muss nur verdächtigt werden, unmittelbar bevorstehend eine Ordnungswidrigkeit begehen zu wollen. Es handelt sich nicht um eine Untersuchungshaft wegen einer konkreten Straftat, die ihm vorgeworfen würde, sondern um eine Präventivhaft.

Die durch das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubte Maximaldauer dieser Haft ohne Anklage beträgt zunächst einen Monat und kann dann einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden. Das ist unverhältnismäßig lange und spottet jeder Beschreibung eines Rechtsstaats.

Jemanden seiner physischen Freiheit zu berauben, ist eine drastische Strafe, der zwingend ein ordentliches rechtliches Verfahren vorausgehen müsste. In Bayern ist das bei dieser Form der Freiheitsentziehung offenbar verzichtbar.

Das CCC-Mitglied hatte sich an einem Klima-Protest in München beteiligt. Wir fordern, ihn und alle anderen von langer polizeilicher Präventivhaft Betroffenen freizulassen.

Für die vielen Empörten, die drakonische Strafen für Klima-Aktivist*innen fordern und dafür auch eine Haft ohne rechtsstaatliches Verfahren befürworten, müssen wohl noch einmal ein paar grundsätzliche Dinge erklärt werden: Allein an Berliner Gerichten laufen über 150 Gerichtsverfahren, in denen Klima-Protestierenden Nötigung und Widerstand vorgeworfen wird. So geht ein Rechtsstaat mit Protesten um, die potenziell strafrechtliche Grenzen überschreiten: mit Gerichtsverfahren, in denen Schuld oder Unschuld nach geltendem Recht festgestellt werden.

Die bayerische Präventivhaft hingegen ist genau das Gegenteil: Weggesperrt wird, wem man zukünftig eine eventuelle Ordnungswidrigkeit oder Straftat zutraut – ohne dass die Person diese überhaupt begangen haben muss. Wer diesen Unterschied nicht erkennt und nicht vehement gegen die potenziell mehrmonatige Präventivhaft opponiert, hat grundlegende demokratische Standards nicht verstanden.

Gesetze reformieren

Präventivgewahrsam ist nichts anderes als eine harte Strafe ohne fairen Prozess. Die Betroffenen sollen nämlich keine strafbaren Verhaltensweisen an den Tag gelegt haben, sondern man traut ihnen das nur grundsätzlich zu.

Dass diese Haft im Nachhinein richterlich abgesegnet wird, ändert nichts an der Unverhältnismäßigkeit wochenlanger Präventivhaft. So etwas darf es in Deutschland – genauso wie in jedem anderen Land der Welt – nicht geben. Das bayerische Gesetz, aber auch den Rechtsstaat aushöhlende Polizeigesetze anderer Bundesländer, die solche lange Haft ohne Anklage erlauben, müssen umgehend reformiert werden.

Wer versucht, Proteste mit Präventivhaft zu unterbinden, hat die Natur sozialer Bewegungen nicht verstanden und auch nicht, dass es ohne Proteste keine gesellschaftliche Veränderung geben kann.

Links:

C4-Mitglied in Bayern festgenommen

Polizeigesetze: Endlich viele neue Gründe zu demonstrieren