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Europaweite Upload-Filter stärken nur die Macht von Google und Facebook

2018-07-03 07:27:51, erdgeist

Während der deutsche Innenminister mit seinen Peinlichkeiten die Medienwelt in Atem hält, droht auf EU-Ebene weitgehend unbemerkt großer Schaden: Das EU-Parlament steht kurz davor, mit verpflichtenden Upload-Filtern das Internet nachhaltig zu verändern und die Macht von Google und Facebook weiter zu zementieren.

Worum geht es?

Unter der Federführung des Berichterstatters Axel Voss (CDU) hat sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments vergangene Woche auf das Erzwingen von sogenannten Upload-Filtern geeinigt. Der Entwurf soll diese Woche Donnerstag in der Plenarsitzung des EU-Parlaments abgesegnet werden. Ein weiterer gefährlicher Teil der Vorlage ist die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverlage.

Warum ist das gefährlich?

Upload-Filter (Artikel 13)

Mit den verpflichtenden Upload-Filtern soll schon vor einer Veröffentlichung im Internet verhindert werden, dass dadurch Urheberrechte Dritter verletzt werden. Was in der Theorie simpel klingen mag, erfordert in der Praxis eine immens große, ständig aktualisierte Datenbank sämtlicher Text-, Audio- und Video-Ausschnitte, für die Verwertungsrechte geltend gemacht werden. Hinzu kommt ein enormer Aufwand für „smarte“ Software, die auch Abwandlungen und Modifikationen des Originals erkennen sollen.

Für den Großteil kleinerer Anbieter ist dieser Aufwand schlichtweg nicht zu leisten. Das erkennt selbst Axel Voss und empfiehlt daher, die Dienste größerer Plattformen in Anspruch zu nehmen. Wie das funktioniert, sehen wir bereits bei eingebetteten Videos, Kartenausschnitten, Captchas und sogar Webfonts: Was auf kleineren Webseiten zu sehen ist, bestimmen die Großen, die robuster erscheinende Infrastruktur und eine gut ausgestattete Rechtsabteilung bereithalten können.

Für die datenhungrigen Dauerwerbe-Plattformen wären die Filter also ein Geschenk des Himmels: Ihnen würden die wenigen verbliebenen Konkurrenten aus Angst vor der Rechtsunsicherheit schon in den Upload-Formularen sämtliche hochzuladenden Inhalte zur Kontrolle weiterleiten. Ein Leben ohne Google und Facebook würde damit unmöglich.

„Den marktbeherrschenden Plattformen sämtliche Inhalte der Konkurrenz frei Haus zur Kontrolle und Zensur zu liefern, wäre genau das Gegenteil einer Einschränkung der marktbeherrschenden Stellung von Google und Facebook. Es wäre eine endgültige und grundlose Kapitulation“, sagte Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC).

Doch selbst mit fast unbegrenzten Ressourcen ist die Filter-Aufgabe kaum zu stemmen: So unterhalten Werbeplattformen wie die Google-Marke Youtube sowie Facebook bereits derartige Zensur-Infrastrukturen, die regelmäßig durch Fehlentscheidungen zu hausgemachten Skandalen führen. Dass dadurch die Kunstfreiheit, aber auch die Pressefreiheit betroffen sind, wird immer wieder kritisiert. Selbst die Software der Marktführer kann Zitate, Remixe, Berichterstattung, Satire oder Kunst nicht zuverlässig von rechtsverletzenden Inhalten unterscheiden.

Die Idee einer vorgelagerten Zensur ist für sich schon problematisch: Da die vorgeschlagene Erkennungssoftware grundsätzlich fehlerbehaftet ist, werden die global operierenden Werber Inhalte aufgrund sogenannter „false positives“ übereifrig entsorgen, schon allein um Streitfälle zu vermeiden. Hinzu kommt ein Missbrauch durch die Rechteverwerter, dem nicht selten Aktivisten oder gar Eltern und ihre Säuglinge zum Opfer fallen. Eine Kompensation für ihre verletzten Rechte erhalten die Betroffenen in der Regel nicht.

Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Artikel 11)

Über die Plattform „Google News“ lassen sich aktuelle Nachrichten finden. Mit dem 2013 in Deutschland eingeführten „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ sollte Google gezwungen werden, die jeweiligen Online-Publikationen für die Verwendung der Titel- und Teaser-Texte in den Artikel-Links zu kompensieren. „Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen“, stellte der Journalist Mario Sixtus schon 2012 fest.

Erwartungsgemäß geriet die deutsche Version des Leistungsschutzrechts zur Farce: Medienhäuser einigten sich mit Google umgehend auf den Verzicht der Geltendmachung des Leistungsschutzrechts, um auch weiterhin kostenlos von Google verlinkt zu werden. Kleinere, weniger bedeutende Plattformen hatten das Nachsehen und litten fortan unter der neu geschaffenen Rechtsunsicherheit. In Spanien wurde „Google News“ kurzerhand abgeschaltet, die Online-Publikationen müssen seither dauerhaft auf die Verlinkungen verzichten. Fazit: weitgehender Flurschaden, kein einziger Cent für die Verlage, schon gar nicht für die Urheber der Texte.

„Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war eine Blamage mit Ansage und Anlauf – und ist es noch. Statt die Fehler der Vergangenheit einzusehen, sollen diese nun noch einmal gemacht werden – nur noch größer!", sagte Linus Neumann, Sprecher des CCC.

Widerstand der Zivilgesellschaft

Der internationale Widerstand gegen die unsinnigen Artikel der EU-Urheberrechtsreform bündelt sich in der Kampagne „Save Your Internet“. Sie bietet Unterstützung beim direkten Ansprechen der notorisch als „fern“ wahrgenommenen EU-Parlamentarierinnen. Der CCC unterstützt den Aufruf und fordert die Zivilgesellschaft auf, von den vielfältigen Protestmöglichkeiten Gebrauch zu machen. „Natürlich erwarten wir alle freudig Horst Seehofers Vorrundenaus – aber die Wartezeit lässt sich sinnvoll nutzen!“, sagte Linus Neumann, Sprecher des CCC.

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