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Unterstützt die Petition gegen die ELENA-Datenberge!

Im Rahmen des ELENA-Verfahrens sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, umfangreiche Informationen, insbesondere krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks, aller angestellten Mitarbeiter an eine "Zentrale Speicherstelle" (ZSS) zu übermitteln. Aus dieser Zentralstelle werden etwa bei Beantragung von Sozialleistungen Informationen abgerufen. Da aber nur ein kleiner Teil aller Arbeitnehmer im Laufe eine Jahres Sozialleistungen beantragt, entsteht hier erneut eine teure, anlaßlose und zudem gigantische Datensammlung auf Vorrat.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt dieses für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren mit der Argumentation des "Bürokratieabbaus". [0] Zudem wird hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits totgeglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuführen.

Seit sieben Jahren wird über das früher "JobCard-Verfahren" [1] genannte Projekt gestritten, immer wieder wurde die zentralisierte Datenanhäufung kritisiert: Jetzt ist ELENA gestartet. Die Langzeitspeicherung der monatlich übermittelten Auskünfte programmiert eine mißbräuchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach "lästigen" Beschäftigten praktisch vor. Technisch ist die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Behördenrechner geregelt – eine förmliche Einladung zu unbefugtem Ausspähen. Eine ernstzunehmende Verschlüsselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschließen würde, gibt es nicht.

Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Behörden, in denen Wohn- und Elterngeld beantragt werden, haben Zugriff auf die Daten – auch ohne Kenntnis der Betroffenen. Niemand weiß heute, ob die Liste der bisherigen Zugriffsberechtigten auf die Lohn- und Gehälterdatei nicht noch schleichend erweitert wird. Und als krönender Abschluß ist erst für 2012 geplant, den von der Datensammlung betroffenen Bürgern das gesetzlich garantierte Auskunftsrecht zu gewähren, welche Daten über sie bei der ZSS gespeichert sind. [2]

Zwar haben Bundesregierung und die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einige kosmetische Nachbesserungen beim zentralen Entgelterfassungssystem angedeutet. [4] Doch am grundlegenden Problem, der Datensammlung auf Vorrat von allen abhängig Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten, ändert sich nichts.

Ein Umdenken bei den Datensammelgroßprojekten ist lange überfällig. Die Beendigung der ELENA-Vorratsdatenhaltung wäre der erste Schritt für einen dringend nötigen Paradigmenwechsel. Die Netz-Community hat sich erfolgreich gegen die Pseudosperren der Zensursula gewehrt, nun ist es Zeit, auch der Datensammelneurose Einhalt zu gebieten. Denn Datensparsamkeit soll wieder sexy werden!

Allein auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, ist nicht genug. Jede Stimme zählt: Der CCC ruft zur Unterstützung einer Petition beim Deutschen Bundestag auf, die das Ende der ELENA-Datenhortung zum Ziel hat. Die Petition fordert, daß "die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird".

Es ist nie zu spät zum Protest. Es ist auch nie zu spät, seine Meinung kundzutun. Unterzeichnet die Petition! Zensursula kennt das ja schon.

Zur Petition gegen ELENA hier klicken

Links:

[0] "Signal für mehr Innovation"

[1] Laudation des BigBrotherAwards 2008 in der Kategorie „Politik“ für die Verabschiedung des Gesetzes über das ELENA-Verfahren

[2] Teilnehmer des ELENA-Verfahrens

[3] ELENA-Verfahrensgesetz im SGB IV, Bundestagsdrucksache 16/10492

[4] Regierung will bei ELENA nachbessern

[5] ELENA in der ARD-Sendung Monitor