Die EU-Kommission hat einen Entwurf zum „EU Kids Act“ vorgestellt. Er bedeutet nichts Gutes für die Zukunft des freien und fairen Internet: Anstatt Kinder wirklich zu schützen, bedeutet er das Ende jeglicher digitaler Teilhabe für Jugendliche unter 18, einen tiefen Grundrechtseingriff für alle und eine Gefahr für Alternativen zu Big Tech.
Mit dem „EU Kids Act“ hat die EU-Kommission am 17. September 2026 ein Gesetz „zur Beschränkung des Zugangs von Social-Media-Plattformen für Kinder in der EU“ vorgelegt. Der vorgestellte Entwurf schreibt strenge Regeln für Social Media, Video-Plattformen, Online-Spiele, Chatbots sowie Software-Marktplätze vor. De facto hätten Kinder und Jugendliche unter 18 praktisch keine Möglichkeit zu digitaler Teilhabe mehr. Das beträfe außerdem auch alle Personen, die ihr Alter nicht nachweisen können.
Elina Eickstädt, Sprecherin des CCC, warnt: „Wir sollen eine Regulierung bekommen, die tief in die Grundrechte aller eingreift und sich nur an Big Tech orientiert. So werden nur die größten Big-Tech-Konzerne Bestand haben können und alternative Angebote verschwinden.“
Das geplante Gesetz bedeutet für Kinder und Jugendliche einen vollständigen Ausschluss vom öffentlichen Online-Diskurs bis zur Volljährigkeit und einen Kontrollverlust über ihre Endgeräte. Dabei soll die Registrierung zum Spießrutenlauf werden: Für Kinder unter fünfzehn Jahren soll es auf Social-Media- und Videoplattformen sogenannte Eltern-Accounts geben. Dies setzt voraus, dass sich Eltern einen Account bei den Plattformen anlegen müssen. Im Prozess der Registrierung müssen dann sowohl das Alter der Eltern als auch der Kinder nachgewiesen und schließlich ein Beleg erbracht werden, dass die erwachsene Person erziehungsberechtigt ist.
Eltern-Verifikation bedeutet meist: Ausweis hochladen, Gesichtserkennung oder Verknüpfung mit einer offiziellen Identität – nur um zu bestätigen „Ja, ich bin das Elternteil“. Das schafft dieselben Risiken wie die Kinder-Altersprüfung: zentrale Datenspeicherung, Identitätsdiebstahl-Risiko und den Ausschluss von Familien ohne passende Dokumente, wie etwa Patchwork-Familien, Pflegeeltern oder Familien ohne offizielle Papiere.
Einmal eingerichtet ermöglichen solche Accounts Eltern einen tiefen Einblick in die Privatsphäre ihrer Kinder. Kinder unter fünfzehn Jahren müssten in Zukunft ständig Sorge haben, dass ihre Eltern jeden Klick, jede Nachricht und jedes Bild mitlesen. Schlimmer noch: Jedes Kind muss sich durchgehend beobachtet fühlen und an das Gefühl gewöhnen, ständig überwacht zu werden.
Weiter setzt dieser Vorschlag voraus, dass eine positive Beziehung zwischen Eltern und Kindern besteht. Bei fehlender Bereitschaft, einen Eltern-Account anzulegen, werden Kinder direkt ausgeschlossen und ihnen jede Möglichkeit genommen, sich auszutauschen.
Während für Social-Media und Video-Plattformen die Nutzung der von der EU zur Verfügung gestellten Altersnachweisplattform vorgeschrieben ist, bleibt die technische Lösung für alle anderen Angebote weit offen. Das Vorschreiben von sogenannten Zero-Knowledge-Proofs für alle weiteren Lösungen ist irreführend. Denn an anderer Stelle werden Plattformen Zugriffe auf öffentliche Geburtenregister, Selbstauskünfte von Eltern sowie die Nutzung von Daten, um die Eltern-Kind-Beziehung zu bestätigen, als Lösung vorgegeben – das genaue Gegenteil von Zero-Knowledge-Proofs.
Im schlimmsten Fall könnte es zu einer umfassenden Datensammlung mit Geburtsurkunden und ähnlichen sensiblen Dokumenten kommen. Diese pro Plattform erzeugten Datenhalden bergen die bekannten Probleme für den Datenschutz und für die Sicherheit der gesammelten Daten: Einerseit wird Big Tech unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ein weiterer Strauß an Informationen zur Anreicherung ihrer Dossiers über jede und jeden in den Schoß geworfen, andererseits werden einige Anbieter dieses lästige neue Problem an die günstigsten Drittanbieter auslagern.
Grundsätzlich gilt: Altersfeststellung online ist stets mit zentralisierter Infrastruktur verbunden und birgt daher eine Gefahr für anonyme und pseudonyme Internetnutzung, die als solche eine unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung wesentlicher Grundrechte ist. Trotz ernster Warnungen vor den Konsequenzen einer solchen noch nie dagewesenen Überwachungsinfrastruktur stellte die EU-Kommission das Gesetz ohne die sonst übliche Folgenabschätzung vor. Dies zeigt nicht nur fehlendes Problembewusstsein für die Implikationen einer solchen Infrastruktur, sondern eine grundsätzliche Verweigerung der Beschäftigung mit negativen Konsequenzen.
Die Einführung einer flächendeckenden Altersfeststellung würde alle Alternativen zu Big Tech und die Open-Source-Community besonders hart treffen. Denn der „EU Kids Act“ bietet kaum Ausnahmen: Zwar sollen Enzyklopädien wie Wikipedia und Open-Source-Softwareentwicklungsplattformen wie Codeberg ausgenommen sein, nicht jedoch dezentrale soziale Netwerke auf Open-Source-Basis wie Mastodon oder App Stores für freie Software wie F-Droid, Package Registries oder Open-Source-Distributionen. Im Gegensatz zum Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) sind kleinere Plattformen nicht von der Regulierung ausgenommen.
Konkret bedeutet das auch für kleinere alternative Social-Media-Platformen zwingend eine Menge Nachweise und Altersverifikation. Auch für Marktplätze und App Stores für Open-Source-Software sieht es nicht besser aus. Denn diese müssen nun die Altersangemessenheit der über ihre Dienste verbreiteten Softwareanwendungen sicherstellen.
Das bedeutet nicht nur eine enorme Zentralisierung, da Altersgrenzen anschließend auch durchgesetzt werden müssen, sondern auch erhebliche Mehrarbeit für ehrenamtliche Maintainer aller Projekte.
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) existiert eigentlich bereits eine angemessene EU-Regulierung, um systemische Risiken zu adressieren. Im letzten Jahr hat sich aber immer wieder gezeigt, wie es NGOs ergeht, die sich für die Umsetzung dieser Regeln einsetzen. Wenn die EU-Kommission ein ehrliches Interesse daran hat, die wirklichen Probleme für Kinder und Jugendliche anzugehen, muss sie hier in die strenge Durchsetzung und in die Unterstützung von NGOs investieren.
Zusätzlich befindet sich der „Digital Fairness Act“ derzeit im Gesetzgebungsprozess. Dieser ermöglicht als Ergänzung zum DSA, manipulative und süchtig machende Plattform-Designs zu bekämpfen.
Der „Kids Act“ ist kontraproduktiv im Kampf gegen die Machtkonzentration im Internet, schafft einen aufgeblähten und gefährlichen Kontrollzirkus und lenkt durch seinen vermeintlichen Fokus auf Kinder davon ab, dass alle Menschen – unabhängig vom Alter – von einer strikteren Regulierung von Big Tech profitieren würden. Für eine Veränderung des Status quo braucht es eine ernst zu nehmende Kampfansage an die überwachungszentrierten Geschäftsmodelle großer Plattformen und ein ehrliches Interesse daran, Alternativen zu fördern.
Einer der ärgerlichsten Aspekte am „EU Kids Act“ ist, dass eine einzelne, technisch fragwürdige Maßnahme behandelt wird, als könne sie ein komplexes gesellschaftliches Problem lösen. Doch Erziehung und das Erlernen digitaler Mündigkeit lassen sich nicht in realitätsfernen Bürokratiemonstern verordnen. Kinder und Jugendliche müssen wie im analogen Leben lernen, riskante Situationen zu erkennen, Grenzen zu setzen und Hilfe zu holen. Regulierung sollte sie dabei unterstützen, aber kann ihnen diese Fähigkeiten nicht abnehmen.
Dafür sollte die EU zunächst selbst in Vorleistung gehen, und zwar mit gut ausgestatteten, niedrigschwelligen und tatsächlich erreichbaren Melde- und Hilfsangeboten. Wer Kinder im Netz schützen will, muss ihnen einfache Wege eröffnen, falls sie Belästigungen erfahren oder etwas schiefläuft. Eine weitere übereilte Regulierung, die hohe technische und bürokratische Hürden schafft und damit vor allem kleinere Anbieter belastet, ist dafür kaum ein Ersatz.
Die Verantwortung muss außerdem dort festgezurrt werden, wo die größte Gestaltungsmacht und somit -verantwortung liegt: bei den Big-Tech-Plattformen. Statt alle noch umfassender zu identifizieren, sollte die EU Konzerne zu konkreten Pflichten vergattern und sie durchsetzen: Wurden manipulative Designmuster und Suchtmechanismen vermieden? Gibt es nachweislich funktionierende Meldesysteme gegen Missbrauch? Werden Risiken für Minderjährige systematisch erkannt und reduziert? Solche Pflichten würden die Verantwortung nicht auf Familien und insbesondere Kinder abwälzen, sondern dort ansetzen, wo Unternehmen digitalen Umgebungen gestalten.
Zudem ist die Schlussfolgerung inakzeptabel, dass technische Schutzwerkzeuge zwangsläufig zu Überwachungsinstrumenten werden müssen, das Gegenteil wäre richtig: Gute Mechanismen sind möglichst lokal anzusiedeln, also auf Identitätskarten, dem Gerät oder im Betriebssystem, sie sollten transparent für das Kind und gemeinsam mit der Familie auf freiwilliger Basis einsetzbar sein. Damit können Famillien unterstützt werden, auf vereinbarte Grenzen statt auf heimliches Tracking zu setzen und Anlässe für Gespräche statt permanente Kontrolle zu schaffen.
Aus unserer Sicht sollte das Ziel nicht sein, möglichst lückenlos zu überwachen, sondern Vertrauen, Kompetenz und Selbständigkeit aufzubauen.
Daher fordern wir überall dort, wo Altersnachweis oder – besser noch – Alterseinschätzung tatsächlich erforderlich ist, eine Prüfung, ob diese nicht auf dem eigenen Gerät erfolgen kann. Denkbar wäre etwa ein Mechanismus, bei denen das Betriebssystem einer App lediglich mitteilt, welche Altersstufe für ihre Nutzung relevant ist – ohne dass die Plattform dafür die Identität eines Kindes oder seiner Eltern kennen muss. Natürlich steckt auch hier der Teufel im Detail, jedoch ist der Grundsatz entscheidend: Altersinformationen müssen und dürfen nicht zwangsläufig in zentralen Datenbanken von Plattformkonzernen landen. Dasselbe gilt für das Wissen über eine Familienbeziehung, diese gehört ausschließlich zu Eltern und Kind.
Ganz klar: Kinder brauchen Schutz, online und offline. Aber sie brauchen ebenso die Chance, mündig und kompetent zu werden. Eine gute europäische Digitalpolitik sollte deshalb beides zusammendenken: verbindliche Verantwortung für die Plattformen, aber auch datensparsame technische Schutzmechanismen und niedrigschwellige Hilfe.
Darüber hinaus müssen wir die Fähigkeit junger Menschen schärfen, sich in der digitalen Welt selbständig und sicher zu bewegen. Das wäre Jugendschutz, der nicht auf Bevormundung, sondern auf Mündigkeit zielt.