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Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf?

2002-09-08 00:00:00, kerstin

Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz.

Im Artikel "Ach wie gut, dass niemand weiß..." der aktuellen Zeitschrift c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der T-Online-DSL-Flatrate angesprochen.

T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten angefragt wurden, für einen Zeitraum von achtzig Tagen. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) besagt in § 6 Abs. 1, daß der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt zu löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung gespeichert werden brauchen, muß T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen.

In der Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin "e-f@cts" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6 auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie (z. B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden. Das rechtfertigt jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über achtzig Tage. Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung gelöscht werden.

Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen. Die Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter hier (Cookies müssen akzeptiert werden).

Der Artikel der c't zeigt, daß es auch anders im Bereich Flatrate geht. QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht.