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Landgericht Berlin hebt Rasterfahndungsbeschluß auf

2002-01-23 00:00:00, sz

Das Landgericht Berlin hat einer Klage dreier ausländischer Studierender gegen die Rasterfahndung stattgegeben.

Nach den Anschlägen vom 11. September letzten Jahres wurde in den Bundesländern eine Rasterfahndung nach den sogenannten Schläfern eingeleitet. Davon direkt betroffen sind sehr viele Studierende, insbesondere ausländische.

In Berlin haben drei Studenten gegen die Herausgabe ihrer persönlichen Daten geklagt: Eine solche Maßnahme sei nur zulässig, wenn eine "gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder des Landes oder für Leben, Leib und Freiheit einer Person" bestehe. Die Bundesregierung hatte aber mehrfach betont, daß eine solche Gefahr nicht gegeben sei. Das Gericht stimmte dieser Auffassung zu.

Im Bundesland Hessen ist eine vergleichbare Klage gerade in die Revision gegangen. Auch hier wurde im ersten Durchgang zu Gunsten des klagenden Studenten entschieden.

Daß die Rasterfahndung nun gestoppt wird, bleibt zu bezweifeln. In Berlin will Innensenator Körting gegen den Beschluß des Landgerichtes vorgehen. Außerdem seien von dem Beschluß nur die drei klagenden Studenten betroffen. In Hamburg werden unterdessen 140 meist ausländische Studierende von der Polizei vorgeladen.