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Telekommunikationsmarkt: Mehr Transparenz für Verbraucher

2016-09-28 09:00:00, 46halbe

Heute wurde im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestags eine Transparenz-Verordnung der Bundesnetzagentur diskutiert. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht dazu seine Stellungnahme. Im Sinne besser informierter Netzteilnehmer fordert der CCC, den Telekommunikationsunternehmen mehr Transparenz und definierte Meßmethoden für die Übertragungsgeschwindigkeiten vorzuschreiben. Bei der Feststellung einer Minderleistung sollten Kunden darüberhinaus auch Konsequenzen ziehen können.

Der heute im Bundestag besprochene Entwurf der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt soll es potentiellen Kunden von Telekommunikationsanbietern erleichtern, anbieterübergreifend deren Leistungen zu vergleichen. Im Wirtschaftsausschuß wurden dazu vom CCC Verbesserungen im Sinne der Verbraucher vorgeschlagen.

Der Verordnung sollen Vorschriften hinzugefügt werden, um die Qualität der erbrachten Dienste eines Anbieter sinnvoll, ohne technische Vorkenntnisse und ganz praktisch vergleichen zu können. Das kann jedem ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen, bevor er mit einem Anbieter einen Vertrag eingeht oder ihn verlängert. Dazu sollen normierte und gut vergleichbare Angaben in dem neuen „Produktinformationsblatt“ für Kunden vorgeschrieben werden.

Undurchsichtige, von den Anbietern selbst bereitgestellte „Meßsysteme“ sind in der Vergangenheit oft durch Ergebnisse aufgefallen, die die Alltagserfahrungen der Nutzer nicht widerspiegeln. Auch sind Fälle von aktiver Bevorzugung von Meßmethoden bekannt. Allen Einfallstoren für Manipulationen an den Meßsystemen sollte in der Verordnung entgegengetreten werden.

Auch muß unterbunden werden, daß sich Anbieter ihre Leistungen mittels kreativer Einheiten und Formulierungen schönreden, die nur durch Umrechnungskünste bei den Verbrauchern zu erkennen wären. Der CCC fordert weiter, den vorliegenden Entwurf um handfeste Sanktionen für die Temposünder unter den ISPs anzureichern. Im besten Fall können durch Sonderkündigungsrechte aus informierten Verbrauchern auch wehrhafte Verbraucher werden.

„Wenn in Deutschland jede Waschmaschine mit übersichtlichen Leistungskategorien und Energieeffizienzklassen ausgezeichnet werden kann, dann sollte auch jeder Verbraucher bei Netzanbietern auf einen Blick vergleichen können, was sie wirklich im Angebot haben“, sagte Dirk Engling, Sprecher des CCC.

Für am Wirtschaftsausschuß Interessierte weisen wir darauf hin: Faire Vergleichswerte nützen schließlich auch ehrlichen Anbietern, um sich gegen die schwarzen Schafe mit wirklich besseren Angeboten hervorzutun.

Links:

[1] Stellungnahme: Verbraucherrechte im
 Telekommunikationsmarkt stärken (pdf)

[2] Bundesnetzagentur zur Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung)