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Chaos Computer Club geht juristisch gegen Wahlcomputer in Hessen vor

2008-01-07 00:00:00, webmaster

Der Chaos Computer Club (CCC) hat mit Hilfe einer hessischen Wählerin beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der dortigen Landtagswahl gestellt.

Der Einsatz der erwiesenermaßen unsicheren und manipulationsanfälligen NEDAP-Wahlcomputer ist nicht nur in Hessen umstritten. Der CCC unternimmt mit diesem Schritt den Versuch, noch vor den Landtagswahlen am 27. Januar einen für alle Wähler vertrauenswürdigen und nachvollziehbaren Wahlvorgang durchzusetzen. Der Gang zum Gericht ist notwendig geworden, da die hessische Landesregierung offenbar nicht über den nötigen Sachverstand verfügt, die technischen Unsicherheiten und Transparenzmängel der Wahlcomputer zu verstehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen.

Nach der durch das hessische Innenministerium am 6. Dezember erteilten Verwendungsgenehmigung haben sich nur noch acht Städte und Gemeinden dazu entschlossen, die Wähler mit den fragwürdigen Wahlcomputern abstimmen zu lassen. Die Wähler von Alsbach-Hähnlein, Bad Soden, Lampertheim, Langen, Niedernhausen, Niestetal, Obertshausen und Viernheim sollen gezwungen werden, ihre Stimmen den zweifelhaften Computern anzuvertrauen. Mit maßgeblicher Unterstützung des CCC wurde deshalb ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung am hessischen Staatsgerichtshof eingereicht, um den Einsatz des für den Wähler undurchschaubaren computergestützten Wahlverfahrens zu unterbinden.

Gegen den Einsatz der bekanntermaßen manipulationsanfälligen NEDAP-Wahlcomputer regt sich ein zunehmender Widerstand aus der Bevölkerung, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. Nachdem die praktisch baugleichen Wahlcomputer desselben Herstellers kürzlich in den Niederlanden komplett ausgemustert wurden, wenden sich mehr und mehr besorgte Bürger an den CCC. Die Wähler verstehen nicht, warum nicht auch in Deutschland endlich Konsequenzen gezogen werden. Der nun eingeschlagene juristische Weg ist für sie die letzte Chance, die Transparenz der Wahlen in Hessen zu retten. [1], [2]

Da auch das hessische Innenministerium nach Presseberichten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Kenntnis nehmen musste, dass gravierende Sicherheitsmängel bei den NEDAP-Wahlcomputern tatsächlich bestehen, wurde eine Reihe von Sicherheitsplacebos verordnet. Der CCC hat diese Versuche, ein kaputtes System durch kultartige Prozeduren zu retten, im Dezember bei einer Testwahl in Alsbach-Hähnlein bereits beobachtet. Die in Hessen geplanten neuen 'Sicherungsmaßnahmen', die verhindern sollen, dass der Wahlausgang manipuliert wird, können nur als unsinniger, zeitraubender und teurer Schildbürgerstreich angesehen werden, kommentierte Engling. Ob die Software oder die Hardware der Computer manipuliert wurde, kann der Wähler weiterhin nicht wissen. Einige Gemeinden in Hessen haben sich mittlerweile entschlossen, den Budenzauber aus Testwahl- und Verwahrprozeduren nicht mitzumachen und sind zur bewährten Papierwahl zurückgekehrt. Andere haben aus Kosten- oder Zuverlässigkeitsgründen vom Einsatz der Wahlcomputer Abstand genommen.

Der von tausenden besorgter Bürgern unterstützte Vorstoß wird ausschließlich aus der Spendenaktion gegen Wahlcomputer an die Wau-Holland-Stiftung finanziert. Wir waren überrascht, dass sich nicht nur mehr als 45.000 Menschen der Petition zur Abschaffung der Wahlcomputer angeschlossen haben, sondern auch viele von ihnen mit Geldspenden die Anti-Wahlcomputer-Kampagne unterstützen, sagte Engling. [3], [4]

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an presse@ccc.de und geben Sie ggf. eine Rückrufnummer an.

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