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Der Chaos Computer Club e. V. (CCC) ist die größte europäische Hackervereinigung und seit über dreißig Jahren Vermittler im Spannungsfeld technischer und sozialer Entwicklungen. Die Aktivitäten des Clubs reichen von technischer Forschung und Erkundung am Rande des Technologieuniversums über Kampagnen, Veranstaltungen, Politikberatung, Pressemitteilungen und Publikationen bis zum Betrieb von Anonymisierungsdiensten und Kommunikationsmitteln. Der Club besteht aus einer Reihe dezentraler lokaler Vereine und Gruppen. Diese organisieren regelmäßige Veranstaltungen und Treffen in vielen Städten des deutschsprachigen Raums. Der CCC vermittelt seine Anliegen über vielfältige Publikationswege und sucht stets das Gespräch mit technisch und sozial Interessierten und Gleichgesinnten. Außerdem fordert und fördert er den Spaß am Gerät und lebt damit die Grundsätze der Hackerethik.

 

Schwerwiegende Wahlcomputer-Probleme bei der Hessenwahl – Wahleinsprüche und Nachwahlen erwartet

2008-01-27 00:00:00, admin

Beim Einsatz der NEDAP-Wahlcomputer bei den heutigen Wahlen zum hessischen Landtag kam es zu gravierenden Problemen und Unregelmäßigkeiten. mehr …

CCCHB – Einführung in die E-Mail-Verschlüsselung mit GnuPG

2008-01-26 00:00:00, Unknown author

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CCCHB – Hackerparagraph im StGB: Was nun?

2008-01-26 00:00:00, Unknown author

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CCCHB – Wie umgehe ich die Vorratsdatenspeicherung? Geht das wirklich?

2008-01-26 00:00:00, Unknown author

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Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Abhören

2008-01-24 00:00:00, webmaster

Dem CCC ist ein Dokument aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz zugegangen, in dem der Einsatz eines Trojaners zum Abhören von Skype-Telefonaten ausführlich beschrieben wird. mehr …

Schwarzer Tag für die Demokratie in Hessen – Staatsgerichtshof lässt Wahlcomputer zu

2008-01-23 00:00:00, erdgeist

Wie der Staatsgerichtshof in Hessen heute nachmittag bekannt gab, dürfen bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag die NEDAP-Wahlcomputer nun doch eingesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit formalen Gründen, da eine Überprüfung prinzipiell erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren zulässig sei. Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen. Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert dies, da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden. mehr …