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Seiten mit dem Tag: »202c«

Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

CCC: Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechtes ist Gefährdung der Computersicherheit

Der Chaos Computer Club betrachtet den Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechtes in Zusammenhang mit Computersystemen als Gefährdung der Computersicherheit.

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